Metall und Holz sind Werkstoffe, aus denen sich vielfältigste Dinge herstellen lassen. Damit ergibt sich ein breites Anwendungs- und Betätigungsfeld, in dem Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer ganz SPEZIELLEN FÄHIGKEITEN wirken können. Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung ist geregelt gemäß § 42 M HWO. Die Inhalte sind angelehnt an die des Berufes Tischler bzw. Metallbauer.

Ausbildungsdauer:
36 Monate

Fachpraktiker für Holzverarbeitung

(für Menschen mit Behinderungen)

Arbeitsgebiete:

Die Fachpraktiker bearbeiten die verschiedensten Aufgaben. Sie können an der Fertigung von Möbeln und Holzteilen mitwirken, handwerkliche Montage durchführen oder komplette Produktionsabläufe übernehmen.

Das solltest du dafür mitbringen:

  • Interesse und Freude an handwerklicher Arbeit
  • Beherrschung der Grundrechenarten
  • Grundkenntnisse aus den Fächern Werken und Technisches Zeichnen
  • Eignungsuntersuchung durch die Agentur für Arbeit
Einsatzgebiete:

in Unternehmen der Holz- und Metallbearbeitung, in Einrichtungen der Sozialwirtschaft und Rehabilitationswerkstätten