Metall und Holz sind Werkstoffe, aus denen sich vielfältigste Dinge herstellen lassen. Damit ergibt sich ein breites Anwendungs- und Betätigungsfeld, in dem Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer ganz SPEZIELLEN FÄHIGKEITEN wirken können. Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung ist geregelt gemäß § 42 M HWO. Die Inhalte sind angelehnt an die des Berufes Tischler bzw. Metallbauer.
Ausbildungsdauer:
36 Monate
36 Monate